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   BayObLG, 23.09.1985 - BReg. 3 Z 36/84   

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https://dejure.org/1985,4844
BayObLG, 23.09.1985 - BReg. 3 Z 36/84 (https://dejure.org/1985,4844)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1985 - BReg. 3 Z 36/84 (https://dejure.org/1985,4844)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1985 - BReg. 3 Z 36/84 (https://dejure.org/1985,4844)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KostO § 19, § 30 Abs. 1
    Verkehrswert öffentlichen Zwecken dienender Grundstücke/Kirchengrundstücke

Papierfundstellen

  • DNotZ 1986, 435
  • BayObLGZ 1985, 325
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Frankenthal, 07.07.2006 - 1 T 80/06

    Geschäftswert in Grundbuchsachen: Übertragung eines öffentlichen Zwecken

    Für solche öffentlichen Grundstücke, für die kein oder nur ein sehr eingeschränkter Markt besteht, ist vielmehr stets von deren Sachwert auszugehen, der in gleicher Weise wie bei im gewöhnlichen Grundstücksverkehr verwertbarem Grundbesitz zu ermitteln ist (BayObLG DNotZ 1986, 435, 436; Notarkasse München aaO Rdnr. 1169; Hansens, JurBüro 1990, 677, 679).

    13 d) Von dem so ermittelten Wert ist bei öffentlichen Grundstücken wegen der deutlich eingeschränkten Verkehrsfähigkeit nach überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung allerdings zumindest dann ein nach freiem Ermessen zu bestimmender prozentualer Abschlag vorzunehmen, wenn eine Entwidmung weder stattgefunden hat noch zu erwarten ist (Notarkasse München aaO Rdnr. 1169; von der Vorgehensweise ebenso BayObLG DNotZ 1986, 435, 436; von vornherein für eine freie Schätzung nach § 30 Abs. 1 KostO auf Basis des Sachwerts ohne Heranziehung von § 30 Abs. 2 KostO Bengel, DNotZ 1986, 436, 437; Hansens, JurBüro 1990, 677, 678/679; Bengel/Tiedtke aaO § 19 Rdnr. 67; vgl. auch BayObLG, B. v. 27. Juli 2000 - 3Z BR 150/00 Rdnr. 13 a.E., zitiert nach juris).

    So kann im Einzelfall ein Abschlag von bis zu 80 % (vgl. BayObLG DNotZ 1986, 435, 436 sowie den bei Hansens, JurBüro 1990, 677 geschilderten Fall für jeweils dem gewöhnlichen Markt völlig entzogene Grundstücke) oder auch gar kein Abschlag (OLG Karlsruhe Rpfleger 1978, 70 für ein Hochdruck- und OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 380 für ein im Bau befindliches Kernkraftwerk trotz des jeweils stark begrenzten Interessentenkreises) gerechtfertigt sein (grundsätzlich für einen Abschlag in einer Größenordnung von 20-30 % Notarkasse München aaO Rdnr. 1169/1170).

  • BayObLG, 24.02.1994 - 2Z BR 119/93

    Nachweis des Rechtsübergangs bei Erlöschen einer kirchlichen Stiftung

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  • OLG Braunschweig, 25.06.1991 - 2 W 19/91

    Zustimmungserfordernis zur Belastung eines Erbbaurechts; Verfahren auf Eintragung

    Es handelt sich um ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB , welches im Interesse einer geordneten Verwaltung des kirchlich-öffentlichen Zwecken dienenden Kirchenvermögens die Vertretungsmacht des Organs der kirchlichen Teilgliederung entsprechend einschränkt (BayObLG, Beschl. v. 23.9.1985, BayObLGZ 1985, 325, 331; Beschl. v. 5.10.1989, BayObLGZ 1989; 387, 392; OLG Hamm, Beschl. v. 1.10.1980, OLGZ 1981, 129, 130; Voll/Störle, HdbBayStKirchR, 1985, S. 210 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 17.10.1991 - BReg. 3 Z 114/91

    Zum Geschäftswert einer GmbH-Geschäftsanteilsabtretung

    Die Rechtsprechung zu der Bewertung verkehrsunfähiger Sachen (vgl. BayObLGZ 1986, 281 und 1985, 325 [= MittBayNot 1986, 145 = DNotZ 1986, 435 ]) kann hier nicht herangezogen werden, weil der Kaufpreis gerade einen Anhaltspunkt für den Wert des Gegenstands gibt.
  • LG Köln, 23.12.1987 - 11 T 226/87

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung nach § 7 Nr. 6 PrGKG

    Demzufolge ist vorliegend die Kostenrechtsprechung zur Geschäftswertermittlung bei der Übertragung bereits öffentlich Heft Nr. 1 /2 âEUR¢ MiltRhNo1K âEUR¢ Januar/Februar 1989 gewidmeterGrundstücke nichteinschlägig (vgl. u. a. BayObLG DNotZ 1986, 435 [Kirchengrundstück]; BayObLGZ 1986, 281 [Straßenland]).
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